Wie aus einem Brief an den Abgeordneten hervorgeht, beobachte man das Thema mit großer Aufmerksamkeit und zunehmender Besorgnis. „Dass die Innenministerin die Problematik bereits auf der politischen Agenda hat, ist zunächst einmal erfreulich“, betont der Unionspolitiker. „Geldautomatensprengungen führen nicht nur zur massiven Sachschäden, sondern bergen zudem erhebliche Gefahren für Leib und Leben unbeteiligter Dritter“, betont Beyer erneut den dringenden Handlungsbedarf.
Ziel der Bundesregierung sei es, Präventionsmaßnahmen durch die Geldautomatenbetreiber möglichst schnell und umfassend umzusetzen. Dies soll aber zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen. Ende Juni dieses Jahres würden sodann erste Fortschritte bewertet. „Sollte die Auswertung zu dem Ergebnis kommen, dass sich die Kriminalitätslage nicht nachweislich und im erforderlichen Umfang verbessert hat, müssen gesetzliche Verpflichtungen folgen“, zitiert Beyer aus dem Schreiben. Neben Präventivmaßnahmen hält er aber auch die Verschärfung der Strafbarkeit von Geldautomatensprengungen für unabdingbar. Die Innenministerin zeigte sich dieser Forderung des Bundestagsabgeordneten gegenüber ausdrücklich aufgeschlossen.