Garten- und Landschaftsbau weiterhin benachteiligt durch LKW-Maut – Beyer fordert Gleichbehandlung

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„Trotz intensiver Gespräche und breiter Unterstützung im Bundestag bleibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unnachgiebig und weigert sich, den Garten- und Landschaftsbau in die Handwerkerausnahme einzubeziehen“, so der Bundestagsabgeordnete Peter Beyer, der sich entschlossen für eine faire Behandlung der Garten- und Landschaftsbaubranche im Rahmen der LKW-Maut einsetzt. Er hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Gespräche mit örtlichen Unternehmern geführt. Ihre Forderungen lautet: Gleichberechtigung.

Während seines Besuchs bei Unternehmer Mark Drenker betonte Beyer: „Alle sollten den gleichen Regeln unterliegen. Hier werden ähnliche Sachverhalte ohne sachlichen Grund ungleich behandelt. Es macht keinen Sinn, dass Dachdecker, Maurer oder Garten- und Landschaftsbauer, die alle dieselben Bauprojekte bearbeiten und Material zur selben Baustelle transportieren, unterschiedlich behandelt werden. Warum sollte der eine zahlen und der andere nicht? Das ist absurd und nicht tragbar“.

Hintergrund der Forderung

Bereits im April hatte Beyer auf die Problematik hingewiesen, dass ab dem 1. Juli 2024 eine neue Regelung in Kraft tritt, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die im Güterkraftverkehr eingesetzt werden, einer Mautpflicht unterzieht. Während Handwerksberufe generell von dieser Regelung ausgenommen sind, findet der Garten- und Landschaftsbau in dieser Ausnahmeliste keine Berücksichtigung. Diese Diskrepanz wurde nicht nur bei einem Ortstermin mit dem Ingenieur Drenker, einem Unternehmer eines familiengeführten Garten- und Landschaftsbaubetriebs in Ratingen und Wülfrath, deutlich.

Rechtsgutachten unterstützt Forderung

Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Knauff, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des BMDV, bestätigt, dass die aktuelle Formulierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) den Garten- und Landschaftsbau in die Handwerkerregelung einbeziehen müsste. Trotzdem verfolgt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine entgegengesetzte Rechtsauslegung, was eine Klagewelle auslösen könnte, so der Volljurist Beyer.

Appell an die Bundesregierung

Beyer fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine rechtskonforme Regelung umzusetzen, die den Garten- und Landschaftsbau von der LKW-Maut befreit. „Die Tätigkeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind mit denen des Handwerks vergleichbar. Es ist unverständlich, warum diese Betriebe nicht ebenso von der Maut befreit werden sollen“, so Beyer.

Unterstützung für die Betriebe

Beyer betont die Bedeutung dieser Regelung für die rund 19.000 GaLaBau-Betriebe in Deutschland: „Eine Mautbefreiung für den Werkverkehr, wie sie für das Handwerk gilt, ist essentiell, um diese mittelständischen Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten.“ Auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und andere Branchenvertreter unterstützen diese Forderung und haben Nachbesserungen gefordert.

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