Während die Täter bis 2018 fast ausschließlich mittels Gas sprengten, ist seit dem Jahr 2019 vermehrt der Einsatz von Explosivstoffen zu beobachten, so eine Auswertung des Landeskriminalamtes. Im Jahr 2021 wurden bereits mehr als zwei von drei der Taten in NRW mittels so genannter „Blitz-Knall-Körper“ begangen. Die besorgniserregende Entwicklung des Kriminalitätsphänomens der Sprengung von Geldautomaten und die Bekämpfung werden in NRW sehr ernst genommen, weiß der Bundespolitiker. Bereits im März 2022 wurde von Landesinnenmister Herbert Reul (CDU) eine Sonderkommission eingesetzt, deren Einsatz kürzlich verlängert wurde. Dennoch brauche es darüber hinaus gesetzliche Verpflichtungen für die Finanzbranche beziehungsweise für die Betreiber von Geldautomaten zum Schutz der Bevölkerung, fordert Beyer in einem Schreiben an die Bundeinnenministerin.
Geldeinfärbesysteme in Automaten können eine der möglichen Maßnahmen sein. Für Beyer gehört auch die Anpassung des Strafrechts dazu: „Bislang gibt es im Strafgesetzbuch keinen eigenen Tatbestand für Automatensprengungen. Die Taten werden in der Regel als „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ in Tateinheit mit Diebstahl geahndet“, so der Volljurist. Ein Abbau der Geldautomaten als Konsequenz des skrupellosen Vorgehens der Täter könne nicht die Lösung sein. Es sei bedauerlich, dass Banken und Sparkassen bereits zahlreiche Automaten aus Sicherheitsgründen abgebaut hätten. Es gebe bereits Stadteile, in denen die Bargeldversorgung kompliziert sei, so Beyer.
„Geldautomatensprengungen treffen dort, wo wir uns am sichersten fühlen, in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Dort hinterlassen sie nicht nur Sachschäden in großem Ausmaß, sondern gleichzeitig Angst und Verunsicherung“, sagt Beyer und weiter: Es müsse sehr bald gehandelt werden, um das Treiben der quer durch NRW reisenden Täter einzudämmen und die Bemühungen der Länder zu unterstützen.