Ampel schadet Mittelstand vor Ort: Änderungen für Garten- und Landschaftsbau dringend erforderlich

Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine neue Regelung in Kraft, die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die im Güterkraftverkehr eingesetzt werden, einer Mautpflicht unterzieht. Während Handwerksberufe generell von dieser Regelung ausgenommen sind, findet der Garten- und Landschaftsbau in dieser Ausnahmeliste keine Berücksichtigung. Eine Diskrepanz, die der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Beyer während eines Ortstermins mit dem Ingenieur Mark Drenker, dem Unternehmer eines familiengeführten Garten- und Landschaftsbaubetriebs in Ratingen und Wülfrath, als unhaltbar bezeichnete.
Peter Beyer MdB im Gespräch mit Mark Drenker in seinem Betrieb.

„Alle sollten den gleichen Regeln unterliegen,“ betonte Beyer. „Hier werden ähnliche Sachverhalte ohne sachlichen Grund ungleich behandelt. Es macht keinen Sinn, dass Dachdecker, Maurer oder Garten- und Landschaftsbauer, die alle dieselben Bauprojekte bearbeiten und Material zur selben Baustelle transportieren, unterschiedlich behandelt werden. Warum sollte der eine zahlen und der andere nicht? Das ist absurd und nicht tragbar“, ärgert sich Beyer über die mittelstandsfeindliche Politik der Ampel-Regierung in Berlin. 

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat kürzlich eine Liste der Berufe veröffentlicht, die ab dem Stichtag von der LKW-Maut für leichte Nutzfahrzeuge ausgenommen werden. Diese Liste umfasst 163 anerkannte Ausbildungsberufe, schließt jedoch Berufe im Garten- und Landschaftsbau aus. Dabei transportieren gerade diese Betriebe häufig Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen, die zur Ausführung ihrer handwerklichen Tätigkeiten notwendig sind. Die Arbeiten vor Ort ähneln stark denen anderer anerkannter Handwerksberufe, die auf Baustellen arbeiten.

Drenker führt aus: „Die jetzt vorgesehene Mautregelung schafft unfaire Wettbewerbsbedingungen und stellt eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für unsere Mitgliedsbetriebe dar. Garten- und Landschaftsbauer verrichten essentielle handwerkliche Arbeiten und sollten daher nicht benachteiligt werden. Es ist zwingend erforderlich, die Regelungen zu überarbeiten, um unsere Branche zu unterstützen und nachhaltige urbane sowie Landschaftsgestaltungen zu fördern.“

„Diese Ungerechtigkeiten in der aktuellen Mautregelung bedürfen dringender Überprüfung und Anpassung, um eine gleichberechtigte Behandlung aller handwerklichen Berufe zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit des Garten- und Landschaftsbaus zu sichern,“ so Beyer, der sich für eine Überarbeitung stark macht und die Bundesregierung auffordert, diese Ungerechtigkeit zu beheben.

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