Die neuen gesetzlichen Regeln, die seit Juni 2022 in Kraft sind, sollen die Verhandlungsposition von Landwirten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel stärken. Es handelt sich um eine Verschärfung der EU-Vorgaben, so der kaufmännische Leiter des jungen Ratinger Unternehmens, Daniel Antosik, im Gespräch mit Beyer.
Hintergrund ist: Landwirte müssen von dem, was sie erzeugen, gut leben können. Doch häufig sind sie und andere Erzeuger einem enormen Preisdruck ausgesetzt. Etwa wenn der Handel kurzfristig verderbliche Ware storniert oder die Ware erst Monate später bezahlt wird. Das Ratinger Unternehmen ist ein Lebensmittel verarbeitender Betrieb – keine Handelskette, die mit Preisdumping Verkaufspreise steuern kann. Geschäftspraxis von Ergüllü ist, dass Händler Erzeugnisse ohne Zahlung des Kaufpreises an das Unternehmen in Ratingen zurücksenden können, wenn diese nicht verkauft werden. Genau das ist nun verboten.
Ergüllü ist ein kleiner Marktteilnehmer, der sich in einer ähnlichen Position wie Landwirte befindet. Das bisher praktizierte Geschäftsmodell habe mit der neuen Regelung Strafen für die Lebensmitteleinzelhändler zur Folge, die am Ende dazu führten, dass Ergüllü Kunden verliere, erklärte Antosik dem Politiker, das wiederum habe Auswirkungen auf den Betrieb.
Ergüllü sei einer der wenigen Einzelfälle, für die es Ausnahmeregelungen bedürfe, so Beyer. Und weiter: Der Lebensmitteleinzelhandel unterhielte nur in Ausnahmefällen direkte Lieferbeziehungen zu Erzeugern wie dem Ratinger Unternehmen. Die nun in Kraft getretene gesetzliche Regelung verdränge kleine und mittelständische Unternehmen. Das könne nicht im Sinne des Europäischen und bundesdeutschen Gesetzgebers sein. Beyer versprach, sich bei Fachpolitikern und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für das Ratinger Unternehmen einzusetzen.